Berufszugang
Der Zugang zum Beruf wird durch das Gerichtsgesetzbuch geregelt. Dieses legt fest, dass die Gerichtsvollzieher vom König aus den Kandidaten ernannt werden, die einer Reihe von Voraussetzungen entsprochen haben. Sie müssen nämlich Inhaber eines Doktor- oder Lizenziatdiploms in den Rechtswissenschaften sein, ein Praktikum von zwei Jahren in einem oder mehreren Gerichtsvollzieherbüros absolviert und ein Praktikumszeugnis erhalten haben. Ein Gerichtsvollzieher darf seine Aktivität lediglich im Gerichtsbezirk ausüben, in dem er ernannt ist. Darüber hinaus darf er keinen anderen Beruf ausüben, was eine Garantie für seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit darstellt.
Der Königliche Erlass vom 30. Juni 1993 über das Praktikum von Gerichtsvollzieher-Kandidaten und die Beglaubigung des Praktikums.
Nationale Gerichtsvollzieherkammer