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Die Bezirkskammern

In jedem der 26 Bezirke gibt es eine Bezirkskammer, der alle Gerichtsvollzieher des Bezirks angehören. Diese Kammer ist eine Rechtspersönlichkeit.
Die Bezirkskammer wird von einem Rat verwaltet, in dem ein Syndikus den Vorsitz hat. Dieser Rat hat insbesondere folgende Aufgaben:
 

  • Die Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin unter den Gerichtsvollziehern des Bezirks und die Anwendung der sie betreffenden diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen.
  • Die Auferlegung der unter seine Zuständigkeit fallenden Disziplinarstrafen
  • Die Vermeidung oder Schlichtung aller Streitigkeiten, die zwischen Gerichtsvollziehern in Bezug auf ihre Rechte, Funktionen und Pflichten entstehen können.


Gerichtsvollzieher unterliegen einer internen Ordnung. Jeder Beschwerdeführer kann sich an den Syndikus der Bezirkskammer wenden. Dieser sorgt dafür, dass die Beschwerde untersucht wird, und wenn ein Anlass dazu besteht, wird der Rat der Bezirkskammer eine Disziplinarstrafe auferlegen. Er muss die Akte prüfen und nötigenfalls Disziplinarstrafen auferlegen. Suspendierung und Absetzung können jedoch ausschließlich vom Gericht ausgesprochen werden. Ein Berufsfehler ist beispielsweise das Nichteinhalten der gesetzlichen Tarife.

 

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