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Aufgaben und Organe

Artikel 549 van het Gerechtelijk Wetboek luidt als volgt: "Alle gerechtsdeurwaarders vormen samen de Nationale Kamer, die rechtspersoonlijkheid geniet". Zij telt ongeveer 520 leden. De Nationale Kamer werd opgericht door de wet van 5 juli 1963, teneinde de werkmethoden, de tarieven, de deontologie en de tuchtprocedures binnen het beroep eenvormig te maken. Het statuut van de gerechtsdeurwaarders werd herzien in 1992. De voornaamste wijzigingen hadden betrekking op de regels voor de toegang tot het beroep en de taakomschrijving van de gerechtsdeurwaarders.

 

Aufgaben

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer hat folgende Aufgaben: Sie wacht über die Einheitlichkeit der Disziplin und die deontologischen Regeln unter ihren Mitgliedern sowie über die Ausführung der sie betreffenden Gesetze und Verordnungen. Obwohl die Nationale Kammer Empfehlungen und Richtlinien mit verbindlicher Kraft erlässt, ist lediglich die Bezirkskammer für die Auferlegung von Disziplinarstrafen zuständig (siehe weiter unten). Sie verteidigt die Interessen ihrer Mitglieder und vertritt sie unter allen Umständen, genauer gesagt gegenüber den öffentlichen Verwaltungen, der akademischen Welt und den anderen juristischen Berufen. Durch die Versendung von Synthesevermerken und der Organisation von Kolloquien sorgt sie für Informationen und permanente Ausbildung der Gerichtsvollzieher, insbesondere auf dem komplizierten Gebiet neuer Gesetze. Über die Nationale Kammer werden die Gerichtsvollzieher auch bei der Vorbereitung neuer Gesetzesvorschläge einbezogen. Durch eine Insolvenzversicherung sorgt sie für den finanziellen Schutz der Kunden von Gerichtsvollziehern. Im Allgemeinen strebt die Nationale Kammer ein richtiges Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen und sozialen Rolle der Gerichtsvollzieher an, indem sie den Nachdruck so viel wie möglich auf Versöhnung und gütliche Einigung legt.

 

Die Organe

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer wird von einem festen Rat geleitet, der in gewissem Sinne das Parlament des Berufes darstellt. Dieser Rat besteht aus ebenso vielen Mitgliedern wie Bezirken (26), im Verhältnis eines gewöhnlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds, das von jeder Bezirkskammer gewählt wird. Der feste Rat wählt den Direktionsausschuss.