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Tarifbezeichnungen - Abkürzungen

Die Tarife für Gerichtsvollzieherurkunden werden mittels Königlichen Erlasses festgelegt. Sie müssen die festgestellten Tarife anwenden und dürfen keine Änderungen vornehmen. Ein Gerichtsvollzieher muss auf jeder Urkunde die Höhe seiner Gebühren angeben, und die Gesamtkosten detaillieren.

Liste von Abkürzungen zur Angabe der unterschiedlichen Positionen der Kostenaufstellungen einer Urkunde.
 

Abkürzung
Beschreibung
K.E. 30/11/1976
 PSCH 

Die Pauschalgebühr.
Die Abkürzung wird sowohl gebraucht, um die ganze Gebühr anzugeben als auch für die proportionale Gebühr (3/4 – 1/4) und gleichzeitig für die proportionale Entschädigung der zusätzlichen Abschriften (1/5).

Art. 6
 PSCHK
Idem Pauschalgebühr, aber je zusätzliche Person Art. 6
 AUF

Aufforderung per Brief mit Androhung einer gerichtlichen Verfolgung.

Art. 7
 
 
 MÜH

Die Gebühr der Mühewaltung, gewährt gemäß Paragraph 1 bis 5 des Artikels 12 des K.E. vom 30. November 1976 mit Ausnahme der Gebühr für Mühewaltung beschrieben im Paragraph 6 des gleichen Artikels (s. infra).

Art. 12, §§1-5.
 MÜHZ

Die Gebühr der Mühewaltung, aufgeführt im Artikel 12, § 6 des K.E. (anwendbare Mühewaltung für jede Zustellungsurkunde).

Art. 12, §6.
 INFG

Die feste Gebühr für Nachforschungen und Auskünfte bezüglich der Identität, des Wohnsitzes oder der Situation des Schuldners, abzüglich der Auslagen für das Erhalten dieser Information (s. infra).

Art. 13/1° b
 INFA

Die durch den Gerichtsvollzieher beglichenen Auslagen zwecks Erhalten der hiervor erwähnten Informationen.

 
 PLG

Die Gebühr für die gemeinsamen Operationen bezüglich der Werbung mit bedruckten Plakaten.

Art. 13/2° b
 GHPA

Die Gebühr für die Zusendung oder Hinterlegung einer Pfändungsanzeige; erweitert um Abtretungs- und Übertragungsanzeige.

Art. 13/2° d
 KATG

Die Gebühr für die Beantragung eines Katasterauszuges oder Katasterplanes..

Art. 13/3° a
 KATA

Die diesbezüglichen Auslagen.

 
 HYPG

Die Gebühr für alle Operationen beim Hypothekenamt zwecks Abschreibung, Eintragung oder Randvermerk einer Urkunde und für die Erteilung eines Hypothekenzertifikats.

Art. 13/3° b
 HYPA

Die diesbezüglichen Auslagen.

 
 EING

Die Eintragungsgebühr, falls erforderlich.

Art. 13/3° c
 EINA

Die an die Kanzlei bezahlte Eintragungsauslagen.

 
 AKTG

Die Gebühr für Briefwechsel- und Papier (Aktengebühr).

Art. 13/3° d
 KPAG

Die Gebühr für die Konsultierung der Pfändungskartei (Überprüfung).

Art. 13/3° e
 KPAA

Die betreffenden Auslagen.

 
 SIPG

Die Gebühr für die Zusendung einer Pfändungsanzeige einer Sicherheitspfändung auf eine Immobilie.

Art. 13/3° f
 SIPA
Die betreffenden Auslagen.  
 HAG

Die Gebühr für die Hinterlegung eines Antrags (die Hinterlegung).

Art. 13/3° g
 HING

Die Gebühr für die Aufstellung eines Hinterlegungsprotokolls.

Art. 13/3° i
 HIKG

Die Gebühr für die Hinterlegung und Abhebung von Geld bei der Hinterlegungskasse.

Art. 13/3° j
 IFIG

Die Gebühr für Nachforschungen und Auskünfte bezüglich der Identifizierung von Immobilien oder der Beschreibung von zu pfändenden Meeres- oder inneren Navigationsschiffen.

Art. 13/3° k
 IFIA

Die diesbezüglichen Auslagen.

 
 
 EHPG
Die Gebühr für die Erneuerung einer hypothekarischen Eintragung oder Erneuerung. Art. 13/3° l
 VAG

Die Gebühr für das Verfassen eines Antrags.

Art. 13/4° b
 KAG

Die Gebühr eines Kostenvoranschlags.

Art. 13/5° a
 ABGa

Die Gebühr für Abschriften und Auszügen aus Urkunden und Aktenstücken, welche durch den Gerichtsvollzieher erstellt wurden und mit den Urkunden zugestellt werden.
(a = automatisch) (m = manueel)

Art. 14/1°
Art. 15/1°
 ABGm
 ÜBER

Die Übersetzungen des Gerichtsvollziehers sowohl der Urkunden als auch der zugestellten Aktenstücke.

Art. 14/3°
Art. 15/3°
 ÜBA

Die betreffenden Auslagen (gut vermerken: also niemals zusammen mit dem hiervor angeführten Posten, das heißt Übersetzung durch einen Dritten).

 
 FAH

Die Fahrt.

Art. 14/4°
Art. 15/4°  
 AUSF

Die gemachten Auslagen für den Erhalt von Auszügen, Beschlüssen oder notwendigen Dokumenten für die Zustellung einer Urkunde.

Art. 16/1°
 SAAL

Die Miete eines Saales für den Verkauf von Möbeln.

Art. 16/4°
 ZEU

Die Auslagen zugunsten der Zeugen.

Art. 17/1°
 FZEU

Die Auslagen für die Fahrtkosten der Zeugen.

Art. 17/1°
 WACH

Die Auslagen zugunsten des Wächters.

Art. 17/3°
 POL

Die Auslagen zugunsten des Polizeikommissars oder im erweiterten Sinne zugunsten der unterstützenden Autorität.

Art. 17/4°
 STEU

Die Auslagen für das Anbringen der Steuermarken.

 
 EINR

Die Auslagen für die Anwendung der Registrierungsgebühr.

 
 PM

Die Auslagen für das Anbringen der Plädoyermarken.

 
 PORT

Die Kosten einer Postsendung.